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Kinderinteressen müssen im Zentrum „des guten Ganztags“ stehen – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf allein reicht nicht!

Stuttgart, den 19.09.2022:

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet: „Gemeinsam für Kinderrechte.“ Um Kinder stark für die Zukunft zu machen, braucht es das konzeptionelle Miteinander von formellem und nicht-formellem Lernen und die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe unter Einbeziehung von Eltern und Familien, erklärt die AWO Württemberg.  

Auf Bundesebene wird aktuell gefordert, den Qualitätsrahmen zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes voranzutreiben. In Baden-Württemberg wurde im Juli 2018 noch unter Kultusministerin Eisenmann ein „Qualitätsrahmen Ganztag“ erstellt. Dieser sollte Teil der inhaltlichen Diskussion sein, weil darin ganz besonders Wert auf die Verzahnung der Systeme Schule und Jugendhilfe gelegt wurde.

Hier im Ländle gibt es bereits viele Möglichkeiten, Kinder ganztägig betreuen zu lassen – an Ganztagsschulen, im Hort, in der flexiblen Nachmittagsbetreuung und in der Verlässlichen Grundschule. Diese Varianz ist vor allem entstanden, um Eltern eine höchstmögliche Flexibilität zu bieten. „Wir fordern hier ein Umdenken im Interesse der Kinder – die Kinderrechtskonvention muss handlungsleitend werden! Das bedeutet, dass die Perspektiven und die Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt der Betrachtung stehen – und nicht die Entlastung der Eltern. Die Förderung aller Kinder muss auf die Entwicklung und Erziehung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten ausgerichtet sein“,  führt Dr. Marco Lang, Geschäftsführer der AWO Bezirksverband Württemberg e. V. aus und erläutert:

„Aus unserer Sicht sind dies die zentralen Punkte, die bis 2026 überall geschafft sein müssen:

  • Bei ganztägigen Angeboten geht es nicht nur um Wissensvermittlung, sondern um den gesamten Entwicklungsprozess der Kinder.
  • Ganztagsangebote sichern ausreichend zeitliche und räumliche Gelegenheiten für informelle und nonformale Bildungsprozesse, ganz konkret z.B. attraktive Musik- und Sportangebote.
  • Daher sind Ganztagsangebote nicht verlängerter Arm der Schule, sondern eigenständige, sozialpädagogische Angebote.
  • Ganztagsbildung bezieht ein verbindliches Raumkonzept als strukturellen Bestandteil ein.
  • Finanzielle Hürden der Inanspruchnahme sind bei allen Angeboten abgebaut und Chancengleichheit unabhängig von örtlichen Angebotsmodellen und -formen hergestellt.
  • Personal- und Sachausstattung eines jeden Angebots ist rechtlich und finanziell so gesichert, dass diese sich an den Bedarfen und Lebenswelten der Kinder orientieren und an gemeinsamen fachlichen Standards entsprechen können.
  • Ganztagsförderung steht für interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen schulischen und außerschulischen (Bildungs-)Angeboten.“

Abschließend betont Dr. Lang: „Die AWO wird diesen Prozess mitgestalten; sowohl in der politischen Diskussion als auch bei der Ausgestaltung vor Ort, z. B. mit unserer Praxiswerkstatt Ganztag´ Anfang des Jahres 2023.“

Ansprechpartner*innen  

Inhaltlich: 

Öffentlichkeitsarbeit: 

Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 300.000 Mitgliedern, mehr als 72.000 ehrenamtlich engagierten Helfer*innen sowie rund 242.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen. In Württemberg hat die AWO über 10.000 Mitglieder und fast 5.000 Beschäftigte.

Christina Klaus

Kyffhäuserstraße 77
70469 Stuttgart-Feuerbach

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