Während Corona haben Kinder zurückgesteckt - jetzt sind sie dran. Mehr denn je!

Zum Internationalen Kindertag freuen wir uns mit allen Kindern, dass es seit 1992 gesetzlich verbriefte Kinderrechte in Deutschland gibt – sie stehen in der Kinderrechtskonvention! 

Es ist schon viel Gutes seitdem passiert, aber wir als AWO Württemberg fordern, dass diese flächendeckend in Einrichtungen und Institutionen mit Leben gefüllt werden! 

Die 54 Artikel der Kinderrechtskonvention lassen sich grob in 3 Kategorien einteilen: 
es gib Schutz-, Partizipations- sowie Entwicklungs- und Förderrechte! 

Viele von diesen sind während Corona weit nach hinten gerutscht – wir finden, das muss sich wieder ändern.

Dr. Marco Lang, Geschäftsführer der AWO Württemberg sagt dazu: „ Kinder und Jugendliche haben sich in den letzten 3 Jahren zugunsten der vulnerablen Gruppen sehr zurückgenommen, sie haben sogar während der Lockdowns auf ihr Recht auf Bildung verzichten müssen, da die Kitas und Schulen zu gemacht wurden. Auch wenn die Corona-Pandemie den Gesundheitssektor nicht mehr an die Kapazitätsgrenzen bringt – für Kinder und Jugendliche sind die Nachwehen noch lange nicht vorbei. Viele altersgemäße Entwicklungsschritte konnten nicht bzw. nur eingeschränkt gemacht werden – jetzt sind die Großen dran, sich zurück zu nehmen!“ 

Auch bei der Verteilung der Ausgaben in Landes- und Bundeshaushalt fordern wir eine Prioritätensetzung zu Gunsten der Kinder, es darf nicht auf ihrem Rücken gespart werden : 

* es braucht die umfängliche Kindergrundsicherung

* es braucht die Verankerung der Ganztagsförderung in den Ausführungsgesetzen der Länder nach SGB 8!

* es braucht den Kinder- und Jugendcheck bei neuen Gesetzesvorhaben

 

 

 

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