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Basis ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Ab 1. Januar 2024 sind die Unternehmen der AWO Württemberg verpflichtet, in ihren Lieferketten die festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten, mit dem Ziel, deren Verletzung vorzubeugen und/oder das Verletzungsrisiko zu minimieren, bzw. zu beenden.

Mitarbeiter*innen der AWO Württemberg sowie alle Lieferant*innen haben die Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu beachten.

Unternehmen der AWO Württemberg sind:

  • AWO Bezirksverband Württemberg e. V., mit Sitz in Stuttgart
  • AWO Sozial gGmbH, mit Sitz in Stuttgart
  • AWO Wirtschaftsdienste GmbH, mit Sitz in Stuttgart
  • AWO Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH, mit Sitz in Stuttgart

Wir haben für die AWO Württemberg ein unternehmensinternes Meldesystem eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.

Für die AWO Württemberg nimmt die/der Lieferkettenbeauftragte*r Beschwerden entgegen, der/die allen Beschwerdeführer*innen als vertrauenswürdige*r Ansprechpartner*in mit sachkundiger Expertise zur Seite steht. Der/die Lieferkettenbeauftragte*r nimmt die eingehenden Beschwerden entgegen, informiert den/die Beschwerdeführer*in über den Eingang der Meldung, bewertet die Beschwerde aus rechtlicher Perspektive und erörtert den gemeldeten Sachverhalt mit der/dem Beschwerdeführer*in.

Abhängig vom Sachverhalt werden dem/der Beschwerdeführer*in ein Verfahren zur einvernehmlichen Beilegung angeboten oder die Beteiligung an einem entsprechenden externen Beschwerdeverfahren, sofern es die Kriterien erfüllt.

Hier finden Sie unsere Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gem. §8 LkSG als PDF Datei.
Hier finden Sie unsere Grundsatzerklärung gem. § 6 LkSG als PDF Datei.

Beschwerden im Zusammenhang mit dem LkSG können Sie wie folgt abgeben:

Bevor Sie Ihren Hinweis über das System übermitteln, lesen Sie bitte unsere Datenschutzinformationen

Mit einem Versand einer Email an Lieferkettenbeauftragte@awo-wuerttemberg.de bzw. mit dem Klick auf die u.s. E-Mailadresse unseres*r Lieferkettenbeauftragten, bestätigen Sie, von den Datenschutzinformationen Kenntnis, genommen zu haben.

Elektronische Beschwerde

Sie möchten Ihre Beschwerde elektronisch abgeben?
Bitte senden Sie eine Email an Lieferkettenbeauftragte@awo-wuerttemberg.de

Postalisch Beschwerde

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Bitte schreiben Sie Ihre Beschwerde an

AWO Württemberg
- Lieferkettenbeauftragte*r-
Kyffhäuserstr. 77
70469 Stuttgart

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