SGB VIII-Reform - Bedeutung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe-Träger

Die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe hat zum Ziel, die Hilfen für alle jungen Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Ab 01.01.2028 sollen die Jugendämter auch für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderung vorrangig zuständig sein. Der Reform-Prozess erfordert für die Behinderten- und Jugendhilfe z.T. eine Neuausrichtung von fachlichen Grundsätzen. Diese ergeben sich nicht zuletzt aus den unterschiedlichen Grundlagen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe - KJHG), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) und SGB XII (Sozialhilfe). Neben der Perspektive der Teilhabe kommen aus dem Bereich der Jugendhilfe die Vernetzung im Sozialraum, Stärkung der Präventionsarbeit, die individuelle Hilfeplanung, die bessere Beteiligung der Adressat*innen sowie der systemische Blick auf Familienarbeit hinzu. Für die jungen Menschen und ihre Familien ist es bedeutsam, dass im SGB VIII die Hilfen aus einer Hand erfolgen und Zuständigkeiten durch verschiedene gesetzliche Grundlagen aufgelöst werden.


Die Ziele der Reform, die daraus resultierende Überarbeitung des Landes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes und die Bedeutung und Chancen damit für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sollen an diesem Vormittag beleuchtet werden und Raum zum Austausch geben.


Inhalte der Fortbildung:

  • Übersicht zum Stand der SGB VIII-Reform
  • Übersicht zum Stand der Überarbeitung des Landes-Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes (LKJHG) in diesem Zusammenhang
  • aktuelle Diskussionen
  • Bedeutung und Chancen für Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Informationen zur Veranstaltung

Kategorie Kinder- & Jugendhilfe, Fort- und Weiterbildungen
Standort Online
Seminar-Nr. 56/24
Zielgruppe Geschäftsführungen, Bereichs- und Teamleitungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Hilfen der Erziehung
Dozenten Hubert Lautenbach, Anne Heß
Termin 15.10.2024 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kapazität 25
Verfügbarer Platz 25

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